Sie benötigen eine beglaubigte oder legalisierte Übersetzung von amtlichen Dokumenten? Gerne sind wir Ihr zuverlässiger Ansprechpartner.
Wie funktioniert es?
Ganz einfach:
So können Sie ganz entspannt Ihrem Behördengang entgegensehen.
Der Preis wird entsprechend der Anzahl der Wörter berechnet. So zahlen Sie keinen Cent zu viel.
Im Jahr 2022 konnten wir 99,49 % unserer Lieferfristen einhalten.
2023 tun wir alles daran, noch besser zu werden.
Sie sind noch nicht überzeugt? Lesen Sie dann gerne einige Erfahrungsberichte unserer Kunden am Seitenende.
Dokument zur Nutzung im Ausland - zusätzliche Legalisierung vom FÖD Auswärtige Angelegenheiten?
Bestimmte Dokumente, die für die Verwendung im Ausland bestimmt sind, müssen nach der Übersetzung beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten zusätzlich legalisiert werden.
Wir können Ihren Antrag beim FÖD elektronisch einreichen, damit Sie nicht extra bis nach Brüssel fahren müssen. Geben Sie uns gerne Bescheid, wenn Sie möchten, dass wir diesen Schritt für Sie übernehmen.
Wir läuft die elektronische Legalisierung beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten ab?
Wie bisher können Sie auch einen persönlichen Termin beim FÖD Auswärtige Angelegenheiten vereinbaren (mit einer Übersetzung in Papierform, die wir Ihnen per Post zusenden). Informieren Sie sich auf der Website des FÖD über Öffnungszeiten und Zahlungsmodalitäten.
*Dieses Verfahren tritt ab dem 1.12.2022 in Kraft. Dieses neue Verfahren ist in Artikel 555/11, §4, Absatz 3 des Gerichtsgesetzbuches über die Legalisierung der Unterschrift von vereidigten Übersetzern oder Dolmetschern festgelegt.
Die Verwendung des offiziellen Stempels, der in der Vergangenheit vom Justizministerium ausgegeben wurde, wird durch die digitale Signatur (mittels eID) in einer PDF-Datei ersetzt. Die physische Beglaubigung (elektronische Beglaubigung, die ausgedruckt und mit einer physischen Unterschrift des Übersetzers versehen wurde) wird auf Wunsch des Empfängers ebenfalls möglich bleiben.
Alle Übersetzungen bis einschließlich 30.11.2022 sind noch mit dem alten Stempel mit Datum 30.11.2022 versehen. Diese Übersetzungen behalten natürlich auch nach dem 30.11.2022 ihre Gültigkeit.
Unsere Übersetzungen werden immer von Muttersprachlern angefertigt.
Wir sorgen auch gerne für eine beglaubigte Übersetzung oder die Legalisation aller Ihren offiziellen Dokumente.
Flexibilität, Qualität und wettbewerbsfähige Preise sind unsere Stärken.
Wir teilen Ihnen vorher den exakten Preis mit: keine Überraschungen nachher!
Möchten Sie mehr über unsere Dienstleistungen erfahren?
Setzen Sie sich über das Kontaktformular mit uns in Verbindung oder rufen Sie uns einfach unter +32 (0)498 214 218 an.
Steuer-IdNr : BE 0798 701 265
IBAN: BE64 0689 4798 3552
BIC: GKCCBEBB
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